200 € Energiepauschale für Studierende
Nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) dürfen folgende Gruppen die Einmalzahlung beantragen:
- Studierende, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
- (Berufs-) Fachschülerinnen und Fachschüler, die zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren, ihren Wohnsitz in Deutschland haben, einen Bildungsgang mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses absolvieren oder einen Bildungsgang besuchen, dessen Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (nur Fachschülerinnen und Fachschüler),
- Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen unter den genannten Voraussetzungen
Weitere Infos zum Ablauf und zum Antrag finden Sie hier: www.einmalzahlung200.de