Vertreter

Jedes Mitglied kann grundsätzlich auch zum Vertreter gewählt werden. Alle fünf Jahre, auch 2026, findet eine solche Wahl statt. Vertreter agieren als Ansprechpartner in den Wohngebieten, nehmen Anregungen und Sorgen der Bewohner auf, halten die Verbindung zum Vorstand, unterbreiten Vorschläge.

Die aus den einzelnen gewählten Vertretern sich zusammensetzende Vertreterversammlung ist das höchste und wichtigste demokratisch gewählte Organ der Genossenschaft, ist Sprachrohr der Mitglieder und ihr Wort hat Gewicht. Die Vertreterversammlung ist quasi das „Parlament“ der Genossenschaft. Sie bestimmt u.a. über Satzungsänderungen und wählt den Aufsichtsrat. Sie verfügt die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, trifft Entscheidungen über den Jahresabschluss. Bei Wahlen und Beschlüssen gilt das Mehrheitsstimmrecht.