Sonntag, 31. Januar 2021, 23:59 Uhr
Wahlaufruf zur Vertreterwahl 2021
Wahlbezirke: 1 - 4
(die dazugehörigen Straßen entnehmen Sie bitte der beigefügten Gesamtübersicht der Wahlbezirke)
Sehr geehrtes Mitglied,
gemäß Satzung und Wahlordnung der WBG Zukunft eG vom 28. Januar 2014 finden in der Zeit vom 29. März 2021 bis 16. April 2021 die Vertreterwahlen mittels Briefwahl statt.
Wir bitten Sie, unter Beachtung der Wählbarkeitsklauseln (Satzung § 31, Wahlordnung § 4) Kandidatenvorschläge für Ihren Wahlbezirk beim Wahlvorstand einzureichen. Der Kandidat/die Kandidatin muss Ihrem Wahlbezirk angehören!
Die Vorschläge, einschließlich Einverständniserklärung des Kandidaten/der Kandidatin, müssen bis zum 12. März 2021 (Datum des Poststempels) bzw. bis 12:00 Uhr (Abgabe in
der Geschäftsstelle, Außenstelle oder Ihrem zuständigen Concierge (Pförtnerloge) vorliegen.
Die Wählerlisten und die gültigen Wahlvorschläge können in der Geschäftsstelle, Mittelhäuser Straße 22 (Empfang parterre) sowie in der Außenstelle Futterstraße 20/Ecke Johannesstraße, vom 29. März 2021 bis 16. April 2021 jeweils während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Über das Amt des Vertreters/der Vertreterin haben wir Sie in den vier Ausgaben unseres
Mitgliedermagazins Prozukunft in 2020 informiert.
Die Wahlvorschläge des Wahlvorstandes
nach § 7 (1) der Wahlordnung für alle Wahlbezirke sowie Hinweise zur Wahl werden ab dem 1. Februar 2021 auf www.wbg-zukunft.de veröffentlicht (siehe Downloads am Ende dieses Textes).
Für Rückfragen stehen wir ihnen gern unter 0361 / 74079- 120 zur Verfügung
Nehmen Sie Ihr genossenschaftliches Recht zur Mitbestimmung wahr.
Mit freundlichen Grüßen
Wohnungsbaugenossenschaft Zukunft eG
Wahlvorstand