Dienstag, 06. April 2021, 07:00 Uhr
Sehr geehrtes Mitglied,
nachfolgend entnehmen Sie bitte wichtige Informationen, um eine rechtsgültige Wahl zu gewährleisten.
a) Geben Sie Ihrem Kandidaten die Stimme indem Sie im Stimmfeld das entsprechende Kreuz eintragen. Sie dürfen maximal so viele Kreuze machen, wie auf dem Stimmzettel Vertreter für Ihren Wahlbezirk aufgeführt sind.
b) Bemerkungen oder Zusätze, egal welcher Art, auf Ihrem Stimmzettel oder Wahlumschlag machen Ihren Stimmzettel ungültig.
c) Für die Abgabe bzw. Zusendung des Stimmzettels ist der Einsendeschluss am 16. April 2021, 18:00 Uhr.
Werden die Unterlagen nachweislich erst danach dem Wahlvorstand zugestellt, ist der Stimmzettel ungültig.
d) Bitte beachten Sie folgende Reihenfolge bei Ihrer Wahl:
1. Stimmzettel ausfüllen (nur Kreuze, keine Bemerkungen)
2. Stimmzettel in Wahlumschlag (verschließen)
3. Wahlumschlag in adressierten Antwortumschlag geben
4. Adressierten Antwortumschlag zurücksenden an Wahlvorstand
Haben Sie alle aufgeführten Punkte bei Ihrer Stimmabgabe beachtet, so haben Sie einen gültigen Wahlzettel abgegeben.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Teilnahme an der Vertreterwahl 2021 und Ihrem somit gezeigten Interesse an Ihrer Genossenschaft.
Angehängt an diesen Artikel finden sich auch diese Hinweise sowie die Stimmzettel der einzelnen Wahlbezirke zum bequemen ansehen oder ausdrucken.
Mit freundlichen Grüßen
Wohnungsbaugenossenschaft Zukunft eG
Wahlvorstand