Information zu Havariefällen bei Heizungsausfall
Die Heizperiode hat wieder begonnen. Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie noch einmal darüber informieren, ab wann der Ausfall einer Heizung bzw. Heizungsanlage als Havariefall gilt und wann nicht.
Kein Havariefall
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Es ist nur ein einzelner Heizkörper betroffen.
→ Bitte melden Sie den Defekt während unserer Geschäftszeiten.
Möglicher Havariefall
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Die gesamte Heizungsanlage oder mehrere Räume sind betroffen.
Die Einstufung hängt von der Raumtemperatur, der Tageszeit sowie der Dauer des Ausfalls ab.
Orientierungstabelle zur Bewertung
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Bitte beachten Sie:
Sollte ein Havariefall vorliegen, informieren Sie umgehend unseren Havariedienst unter der 0176/17407911.
Bei nicht dringenden Fällen (z. B. einzelner Heizkörper defekt) wenden Sie sich bitte an unsere Reparaturannahme während der Geschäftszeiten.*
*siehe Kontaktinformationen hier rechts auf der Seite
Informationen zu weiteren Havariefällen finden Sie hier.
Kontakt 
Wohnungsbaugenossenschaft Zukunft eG
Geschäftsstelle
Mittelhäuser Straße 22
Telefon 0361 74 07 9 - 0
Fax 0361 74 07 9 - 60
Beratungszentrum 1
Beratungszentrum 2
| Di Do |
9:00 – 17:00 Uhr |
Weitere Termine nach Vereinbarung.
REPARATURANNAHME
Telefon 0361 74 0 79 - 111
| Mo, Mi, Do | 09:00 – 15:00 Uhr |
| Di | 09:00 – 17:00 Uhr |
| Fr | 09:00 – 12:00 Uhr |
Vermietung
Telefon 0361 74 07 9 - 333
Not- und Havariedienst
Telefon 0176 17 40 79 - 11
Mo, Mi, Do 15:00 – 9:00 Uhr
Di 17:00 - 9:00 Uhr
Fr ab 12:00 Uhr
Sa + So ganztags
